Der Baustahl

Der Baustahl wie er korrekterweise genannt wird, teilt sich im Wesentlichen in die beiden im Bauwesen gebräuchlichsten Stähle St 37 und St 52 ein. Die Bezeichnungen durch Einführung der Europanorm sind hierfür E 225 sowie E 355.
Die entscheidenden Vorzüge dieses Materials sind die hohen Festigkeiten, die durch Zulegierung anderer Metalle wie Mangan oder dem Hinzufügen oder Entfernen von Kohlenstoff entscheident verändert werden können.

Dies ermöglicht eine unzählige Vielfalt speziell auf den Anwendungsfall zugeschnitten. Denn schließlich sollen die Gabeln eines Staplers im Kühlhaus bei -20° Celsius ebenso halten wie die Druckbehälter eines Kessels bei +200° Celsius und 30 bar Druck.
Diese Stähle stellen jedoch besondere Anforderungen an die Verarbeitung, die nur über besondere zusätzliche Qualifikationen eines Betriebes erreicht werden
können.

 

Doch zurück zu den Baustählen. Ein für die Schlosserei bzw. den Stahlbau allesentscheidender Vorteil gegenüber anderen Werkstoffen ist die ausgesprochen gute Fügbarkeit.
Auf entsprechenden Machinen lassen sich die Stähle sägen, bohren, drehen, fräsen, Bleche lassen sich kalt verformen, wie schneiden oder abkanten und alles kann dann zu einem kompletten Bauteil verschweißt werden. Auch die klassische Umformung von Stahl wie das Schmieden wird heute noch praktiziert. Jedoch ist das hierfür erforderliche Fachwissen nurnoch den gelerten Schmieden vorbehalten, die dann unter hohem Einsatz an Arbeitszeit, die heutzutage nun einmal das teuerste an der ganzen Arbeit ist, den Stahl mit Hammer und Amboß in die unglaublichsten Formen bringen können.
An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, daß wir diese Handwerkskunst nicht mehr durchführen.

Eine Anmerkung noch zum Schweißen. Viele Hobbybastler glauben, daß das Schweißen mit einfachen Gerätschaften aus dem Baumarkt ganz einfach selbst durchzuführen sei, doch der Schein trügt.
Für die korrekte Durchführung von Schweißarbeiten ist es unerläßlich ständig nachgeschulte Schweißer im Einsatz zu haben, die dann unter der Aufsicht eines Schweißfachmannes die abnahmepflichtigen Bauteile schweißen. Dieser Bereich wird von unserem Betrieb mit dem sogenannten “Kleinen Eignungsnachweis” nach DIN 18800 erfüllt. Selbst bei vermeindlich einfachen Bauteilen wie Geländern ist es erforderlich geprüfte Schweißer einzusetzen, denn schließlich wollen Sie ja nicht plötzlich samt Ihrem Balkongeländer im Garten liegen!?

 

Sollten Sie weitere allgemeine Fragen oder spezielle zu einem konkreten Projekt, sprechen Sie uns gern an oder senden Sie uns eine Mail.

 

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